Hausbauplanung – Behördengänge
Wer sich den Wunsch von einem eigenen Haus erfüllen möchte, steht am Anfang vor einer Fülle an Fragen gegenüber: Will ich ein Haus selbst bauen? Wo will ich es bauen? Möchte ich mit Unterstützung bauen u.v.m.
Schnell wird deutlich, dass der Weg vom ersten Spatenstich bis zum fertigen Haus einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird. Einerseits ist es die Planung, die gut durchdacht sein muss; damit das Eigenheim nachher zu dem wird, was es werden soll: Ein Zuhause, in dem man sich wohlfühlt.
Wer sich für den eigenen Neubau entscheidet, hat unterschiedliche Vorstellungen von der Bauphase. Für die einen ist es wichtig, jeden einzelnen Schritt des Hausbaus im Blick zu haben. Manche Bauherren sind daher regelmäßig bis täglich auf der Baustelle. Andere sind froh, wenn sie aus der Ferne alles koordinieren und ab und an den Fortschritt begutachten können. Und neben diesem besonderen zeitintensiven Vorhaben geht natürlich der Alltag mit Arbeit etc. weiter.
Jedoch fordert nicht nur die praktische Umsetzung des Bauvorhabens Zeit und Arbeit. Auch die Vorarbeit ist zeitintensiv. Insbesondere dann, wenn man versucht, dieses Vorhaben alleine durchzuführen. Daher ist die Grundüberlegung wichtig: Will ich den Bau von meinem Traumhaus wirklich alleine realisieren? Oder doch besser mit Unterstützung von einem Experten?
Dieser unterstützt nicht nur bei der Bauphase, sondern auch schon bei der Vorbereitung und Planung. Auch die unterschiedlichen Fragen rund um den Hausbau werden beantwortet. Denn neben der Auswahl des Grundstücks und der Festlegung, welchen Haustyp man bauen möchte, hilft ein Profi auch bei der Erledigung der formalen Punkte: Behördengänge.
Neubau und Formalitäten
Unabhängig davon, ob man sein Haus frei plant, ein schlüsselfertiges Haus anstrebt oder ein Energiesparhaus etc. bauen möchte. Vor dem Bau sollten einige behördliche Aspekte bedacht und erledigt werden. Denn wer sich über mögliche Bauvorgaben und Baubeschränkungen vorher nicht informiert, kann später ein unangenehmes Erwachen erleben. Dementsprechend gilt auch bei einem Neubau: „Vorsorge ist besser als Nachsorge“.
Die verschiedenen Behördengänge, die man vor dem Hausbau tätigen sollte sind: Grundbuchamt, Bauamt, Katasteramt und Landesamt für Umweltschutz. Auch hierbei fallen Kosten an, die mit bedacht werden müssen.
Landesamt für Umweltschutz
Der Gang zum Landesamt für Umweltschutz sollte schon vor dem Kauf eines Grundstücks erledigt werden. Hier kann man prüfen lassen, ob sich auf dem angedachten Grundstück Altlasten befinden. Altlasten bedeutet, dass es sich um schädliche Bodenveränderungen handelt. Diese umweltgefährdeten Stoffe müssen dann entsorgt und somit das Grundstück revitalisiert werden. Stellt sich erst nach dem Kauf heraus, dass auf dem Grundstück Altlasten vorliegen, kann das zu sehr teuren Sanierungsmaßnahmen führen.
Grundbuch und Grundbuchamt
In das Grundbuch wird der Eigentümer des Grundstücks und alle damit verbundenen Dienstbarkeiten, Belastungen etc. verzeichnet. Das Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem alle mit dem Grundstück verbundenen Rechte/Pflichten/Beschränkungen und Eigentumsverhältnisse vermerkt werden. Das Grundbuchamt ist verantwortlich für die Eintragungen und Vermerke in das Grundbuch. Daher prüft es auch, ob eine Eintragung eines neuen Eigentümers, eines neuen Rechts etc. gut und richtig sind oder lehnt diese eventuell auch ab. Als Bauherr kann man beim Grundbuchamt prüfen lassen, ob das Grundstück beispielsweise durch ein Grundpfandrecht oder andere Baulasten beschränkt ist. Hat man sich für ein entsprechendes Grundstück entschieden, wird man in einem ersten Schritt im Grundbuch vermerkt, aber lediglich als Vormerkung. Erst wenn der Kauf beurkundet ist, wird man als Eigentümer in das dann eigene Grundbuch offiziell eingetragen.
Baugenehmigung
Der Wunsch nach dem eigenen Neubau steht. Das ist der erste Schritt, der allerdings noch weit von dem fertigen Haus entfernt ist. Jede Idee vom Eigenheim wird zunächst geprüft: Passt das angedachte Haus auf das Grundstück und in die Umgebung? Ob die Idee des Hausbaus so umgesetzt werden kann, entscheidet das Bauamt. Dieses muss auch informiert werden, wenn sich plötzlich in der Bauphase Änderungen ergeben. Etwa wenn man überlegt, dass ein Pool im Garten auch sehr schön wäre.
Katasteramt
Wie breit ist die Grenze zum Nachbargrundstück, welche genaue Größe hat das Wunschgrundstück etc. Dafür ist das Katasteramt zuständig. Es kümmert sich um die Vermessung und Kartografie des Grundstücks.
Mit Hilfe gelingt es
Das eigene Haus muss kein Traum bleiben, es kann traumhafte Wirklichkeit werden. Damit auch die Planung und die Bauphase reibungslos verlaufen, lohnt sich die Unterstützung von einem Experten.
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