Staatliche Förderung zur Finanzierung des Eigenheims

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Staatliche Förderung zur Finanzierung des Eigenheims 

In Deutschland fehlen laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung rund zwei Millionen Wohnungen. Grund genug, Förderprogramme aufzulegen, mit denen auch Bauwillige zu ihren eigenen vier Wänden kommen, deren finanzielle Situation nicht ganz optimal ist. Welche staatlichen Förderungen zur Finanzierung des Eigenheims unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung stehen, erläutert dieser Artikel.

Staatliche Förderung für die eigenen vier Wände

Die Finanzierung für einen Hausbau oder Hauskauf ist in aller Regel nur mit einem hohen Geldaufwand möglich. Staat, Länder und Kommunen bieten jedoch Unterstützung in  Form von Zuschüssen.

Grundsätzlich sollte zunächst eine solide Baufinanzierung die Grundlage für das geplante Eigenheim sein. Neben Eigenkapital, eventuellen Sparverträgen und Darlehen erleichtern staatliche Förderungen den Kauf oder Neubau einer Wohnimmobilie. Verschiedene Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), der Kommunen, Städte, Länder und sogar der Kirche stehen dabei zur Verfügung.

Staatliche Förderung durch die KfW

Immobilienkäufer oder Bauherren profitieren von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen zum Hausbau, Hauskauf und zur energieeffizienten Sanierung. Diese staatliche Förderung bildet eine der wichtigsten Bestandteile der Immobilienfinanzierung.

Wird ein Neubau geplant, stehen beispielsweise die KfW-Programme 153: Energieeffizient bauen und Programm 124: KfW-Wohneigentumsprogramm zur Verfügung.

Der KfW-Kredit muss über die grundsätzlich finanzierende Hausbank beantragt werden.

Tipp: Soll die staatliche Förderung nur in Form eines Zuschusses erfolgen, kann dieser direkt beim KfW Zuschussportal beantragt werden.

Länder und Kommunen bieten ebenfalls eine staatliche Förderung

Auf Länderebene gibt es Förderbanken, die zinsgünstige Darlehen vergeben und Zuschüsse für den Bau oder Kauf einer Immobilie bereitstellen. Allerdings sind die Bedingungen für diese Art der staatlichen Förderung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Antrag zur Förderung wird in der Regel beim Landratsamt gestellt, kreisfreie Städte haben dafür meist ein spezielles Referat.

Zuschüsse, bestimmte Vergünstigungen oder attraktive Darlehen werden oft auch von der Kommune gewährt, in deren Gebiet das Haus gebaut oder gekauft werden soll. Auskünfte über diese Programme geben die jeweiligen kommunalen Behörden.

Tipp: Nähere Informationen zu den staatlichen Förderungen der Länder und Kommunen bieten die Internetseiten der jeweiligen Landesbanken.

Auch die Kirchen fördern Eigenheime für Familien

Besonders günstige Baugrundstücke werden oft von den Kirchen als sogenannte Erbpacht vergeben. Das heißt, dass dann auf dem Grundstück gebaut werden darf, ohne es kaufen zu müssen. Stattdessen wird in der Regel für 99 Jahre ein Erbpachtvertrag geschlossen, der garantiert, dass der Hausbesitzer und dessen Erben während dieser Zeit das Grundstück uneingeschränkt nutzen dürfen.

Tipp: Der zu leistende Erbbauzins beträgt üblicherweise jährlich nur zwischen drei und sechs Prozent des Grundstückswertes.

Wohn-Riester – staatliche Förderung für Gutverdiener

Man muss nicht unbedingt ein nur geringes Familieneinkommen zur Verfügung haben, um staatliche Förderungen zu bekommen. Auch besser Verdienende können in den Genuss kommen. Und zwar mit dem sogenannten Wohn-Riester.

Dabei wird ein Teil des Einkommens in den Wohn-Riester-Vertrag eingezahlt. Dafür gewährt der Staat Zuschüsse. Die eingezahlten Beiträge können zudem als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Sie müssen allerdings tatsächlich für eine Immobilie verwendet werden.

Tipp: Für jüngere Menschen lohnt sich ein Wohn-Riester-Vertrag eher als für ältere.

Staatliche Wohnraumförderung

Speziell für einkommensschwache Familien hat der Staat das Wohnraumförderungsgesetz ins Leben gerufen. Mit ihm werden zinsgünstige Darlehen, finanzielle Zuschüsse oder vergünstigtem Bauland für den Bau neuer Häuser vergeben.

Tipp: Die Anträge auf die Wohnraumförderung müssen vor dem Kauf oder dem Bau des Hauses gestellt werden.

Für junge Familien: das Baukindergeld

Eine weitere staatliche Förderung für Eigenheimkäufer oder Häuslebauer stellt das Baukindergeld dar. Es steht Familien und Alleinerziehenden zur Verfügung, die zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 eine Immobilie kaufen oder bauen. Diese wird derzeit mit 12.000 Euro pro Kind (zehn Jahre lang 1.200 Euro) bezuschusst.

Eine Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld bezogen wird. Zudem darf das jährliche Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht überschreiten (bei einem Kind). Für jedes weitere Kind steigt diese Grenze um jeweils 15.000 Euro.

Tipp: Es muss sich um die einzige Immobilie im Besitz des Antragstellers handeln.