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19. März 2026Förderung für Wärmepumpen. Aktuelle Programme und Antragstellung
Die Anschaffung einer Wärmepumpe wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das wichtigste Programm und bietet Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es zinsgünstige Kredite und regionale Förderprogramme, die kombiniert werden können.
Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig. Sätze, Bedingungen und Kombinationsmöglichkeiten werden von der Politik angepasst. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Programme, zeigt Rechenbeispiele und erklärt, wie Anträge korrekt gestellt werden.
Stand: Dezember 2024. Aktuelle Informationen immer beim BAFA und der KfW prüfen.
BEG-Förderung: Die wichtigsten Zuschüsse
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwaltet. Sie fördert den Austausch alter Heizungen durch Wärmepumpen mit verschiedenen Boni.
Basis-Förderung
Die Basis-Förderung beträgt 30 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe. Förderfähig sind die Wärmepumpe selbst und ihre Installation, Wärmespeicher wie Pufferspeicher oder Warmwasserspeicher, die Deinstallation und Entsorgung der alten Heizung, die Optimierung des Heizungssystems durch hydraulischen Abgleich oder Heizkörpertausch sowie Umfeldmaßnahmen wie Bohrungen bei Erdwärmepumpen. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Zusätzlich zur Basis-Förderung gibt es 20 Prozent Bonus, wenn eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird, die mindestens 20 Jahre alt ist. Auch funktionsfähige Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind, zählen. Dieser Bonus ist befristet und sinkt ab 2029 schrittweise.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Einkommens-Bonus
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung. Dieser Bonus gilt pro Haushalt, nicht pro Person. Bei Eigentümergemeinschaften zählt das Einkommen der Antragsteller.
Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten zusätzlich 5 Prozent Förderung. Auch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290, R600a oder R744 sind förderfähig. Dieser Bonus kann nicht mit dem Einkommens-Bonus kombiniert werden.
Effizienz-Bonus
Maximale Förderung
Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent durch Kombination von Basis-Förderung (30 Prozent), Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent) und Einkommens-Bonus (30 Prozent). Die Gesamtförderung ist auf 70 Prozent gedeckelt, auch wenn rechnerisch mehr Prozentpunkte zusammenkommen würden.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Standard-Fall mit alter Ölheizung
Ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern hat eine Ölheizung aus dem Jahr 2002, die damit 22 Jahre alt ist. Das Haushaltseinkommen beträgt 65.000 Euro. Es wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut. Die Wärmepumpe und Installation kosten 22.000 Euro, der hydraulische Abgleich 800 Euro und die Entsorgung des Öltanks 1.500 Euro. Die Gesamtkosten liegen bei 24.300 Euro.
Die Förderung setzt sich zusammen aus der Basis-Förderung von 30 Prozent und dem Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Die Gesamtförderung beträgt damit 50 Prozent, also 12.150 Euro. Der Eigenanteil liegt bei 12.150 Euro.
Beispiel 2: Mit Einkommens-Bonus
Ein Reihenhaus mit 120 Quadratmetern hat eine Gasheizung aus dem Jahr 2001, die damit 23 Jahre alt ist. Das Haushaltseinkommen beträgt 35.000 Euro. Es wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut. Die Wärmepumpe und Installation kosten 20.000 Euro, der hydraulische Abgleich 600 Euro. Die Gesamtkosten liegen bei 20.600 Euro.
Die Förderung setzt sich zusammen aus der Basis-Förderung von 30 Prozent, dem Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent und dem Einkommens-Bonus von 30 Prozent. Rechnerisch wären das 80 Prozent, die Förderung ist jedoch auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Die Fördersumme beträgt damit 14.420 Euro. Der Eigenanteil liegt bei 6.180 Euro.
Beispiel 3: Sole-Wasser-Wärmepumpe im Neubau
Ein Neubau mit 150 Quadratmetern erhält eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde. Die Wärmepumpe und Installation kosten 25.000 Euro, die Bohrung der Erdsonde 8.000 Euro. Die Gesamtkosten liegen bei 33.000 Euro, wovon maximal 30.000 Euro förderfähig sind.
Die Förderung setzt sich zusammen aus der Basis-Förderung von 30 Prozent und dem Effizienz-Bonus von 5 Prozent für die Nutzung von Erdreich als Wärmequelle. Die Gesamtförderung beträgt 35 Prozent von 30.000 Euro, also 10.500 Euro. Der Eigenanteil liegt bei 22.500 Euro.
KfW-Kredit 270
Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss kann ein zinsgünstiger Kredit bei der KfW beantragt werden. Das Programm KfW 270 heißt Erneuerbare Energien Standard und bietet Kreditsummen bis 150.000 Euro. Der Zinssatz ist variabel und liegt aktuell zwischen 2,5 und 4,5 Prozent, abhängig von der Bonität. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen, mit tilgungsfreien Anlaufjahren von ein bis fünf Jahren. Der Kredit deckt die gesamten Kosten ab, nicht nur den Eigenanteil nach Abzug der BAFA-Förderung.
KfW 442: Solarstrom für Elektroauto
Dieses Programm fördert die Kombination aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation. Seit 2024 kann auch eine Wärmepumpe in das System integriert werden. Voraussetzungen sind eine neue PV-Anlage, ein neuer Batteriespeicher, eine neue oder vorhandene Wallbox und optional eine Wärmepumpe.
Die Zuschüsse betragen 600 Euro pro Kilowatt-Peak für die PV-Anlage mit maximal 6.000 Euro, 250 Euro pro Kilowattstunde für den Batteriespeicher mit maximal 3.000 Euro, pauschal 1.200 Euro für die Wallbox und optional zusätzlich 2.500 Euro für eine Wärmepumpe. Der maximale Zuschuss liegt bei 10.200 Euro. Dieses Programm kann nicht mit der BEG-Förderung für dieselbe Wärmepumpe kombiniert werden. Entweder BEG oder KfW 442, nicht beides.
Regionale Förderprogramme
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Programme an. In Bayern fördern einzelne Kommunen mit 500 bis 1.500 Euro zusätzlich. In Nordrhein-Westfalen gibt es das Programm progres.nrw, dessen Bedingungen häufig wechseln. In Baden-Württemberg fördert die L-Bank im Rahmen von Sanierungsprogrammen. Viele Stadtwerke bieten Zuschüsse oder günstige Wärmepumpentarife an. Regionale Förderungen ändern sich häufig und sind oft zeitlich befristet oder bereits ausgeschöpft. Es lohnt sich, immer aktuell zu prüfen.
Antragstellung Schritt für Schritt
Schritt 1: Angebot einholen
Zunächst muss ein Fachbetrieb beauftragt werden, ein detailliertes Angebot zu erstellen. Das Angebot muss alle förderfähigen Maßnahmen enthalten.
Schritt 2: Antrag stellen vor Auftragsvergabe
Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Ein Lieferungs- und Leistungsvertrag darf erst nach Antragseingang unterschrieben werden. Ein Planungsvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung ohne Zahlungsverpflichtung ist erlaubt. Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt. Benötigte Unterlagen sind das Angebot des Fachbetriebs, technische Datenblätter der Wärmepumpe, ein Nachweis über das Alter der alten Heizung bei Inanspruchnahme des Klimageschwindigkeits-Bonus und ein Einkommensnachweis bei Inanspruchnahme des Einkommens-Bonus.
Schritt 3: Bestätigung abwarten
Das BAFA prüft den Antrag und erteilt einen Zuwendungsbescheid. Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis zwölf Wochen. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf der Vertrag unterschrieben und mit der Installation begonnen werden.
Schritt 4: Installation durchführen
Der Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe. Dokumentation und Inbetriebnahmeprotokoll müssen erstellt werden.
Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. Benötigte Unterlagen sind die Rechnung des Fachbetriebs, ein Zahlungsnachweis, das Inbetriebnahmeprotokoll und die Fachunternehmererklärung.
Schritt 6: Auszahlung
Das BAFA überweist die Fördersumme auf das angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt vier bis acht Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.
Typische Fehler bei der Antragstellung
Ein häufiger Fehler ist, den Vertrag vor dem Antrag zu unterschreiben. Die Folge ist, dass die Förderung komplett abgelehnt wird. Die Lösung ist, immer erst den Antrag zu stellen, dann den Zuwendungsbescheid abzuwarten und erst danach den Vertrag zu unterschreiben.
Ein weiterer Fehler ist, die förderfähige Höchstgrenze zu übersehen. Kosten über 30.000 Euro sind nicht förderfähig. Wer 40.000 Euro ausgibt, erhält trotzdem nur Zuschuss auf 30.000 Euro. Das Angebot sollte genau geprüft werden. Eventuell können nicht förderfähige Positionen separat beauftragt werden.
Manchmal ist die alte Heizung nicht nachweisbar. Der Klimageschwindigkeits-Bonus erfordert einen Nachweis, dass die alte Heizung mindestens 20 Jahre alt ist. Das Typenschild sollte fotografiert werden, Installationsrechnungen oder Schornsteinfeger-Protokolle sollten bereitgehalten werden.
Der Verwendungsnachweis wird manchmal zu spät eingereicht. Die Frist beträgt meist zwölf Monate nach Zuwendungsbescheid. Die Installation sollte zügig durchgeführt werden, Unterlagen sollten sofort nach Abschluss eingereicht werden.
Ein letzter typischer Fehler ist die falsche Kombination von Förderprogrammen. BEG und KfW 442 können nicht für dieselbe Wärmepumpe kombiniert werden. Vor Antragstellung sollte geprüft werden, welches Programm günstiger ist.
Fazit
Die Förderung für Wärmepumpen ist attraktiv und kann die Investitionskosten erheblich senken. Mit bis zu 70 Prozent Zuschuss wird die Anschaffung auch für Haushalte mit kleinerem Budget realistisch. Entscheidend ist die korrekte Antragstellung vor Vertragsabschluss. Förderprogramme ändern sich regelmäßig, daher sollten aktuelle Informationen immer direkt beim BAFA und der KfW eingeholt werden. Eine sorgfältige Planung und die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachbetrieb erleichtern den Prozess erheblich.
Häufige Fragen
Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen? Nein. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
Gilt die Förderung auch für Hybridheizungen? Ja, aber mit reduzierten Sätzen. Die Basis-Förderung liegt bei 30 Prozent, Boni können hinzukommen.
Wie lange dauert die Bearbeitung? Antragsbearbeitung: 4 bis 12 Wochen. Auszahlung nach Verwendungsnachweis: 4 bis 8 Wochen.
Was passiert, wenn die Kosten höher ausfallen als im Angebot? Die Förderung bezieht sich auf die tatsächlichen Kosten, maximal jedoch auf die im Antrag genannten Kosten und höchstens 30.000 Euro.
Kann ich mehrere Wohneinheiten fördern lassen? Ja. Jede Wohneinheit kann separat gefördert werden, jeweils mit maximal 30.000 Euro förderfähigen Kosten.
Brauche ich einen Energieberater? Nicht zwingend, aber empfohlen. Energieberater können bei der Antragstellung helfen und werden selbst gefördert mit 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für Einfamilienhäuser.
Wird auch eine zweite Wärmepumpe gefördert? Ja, wenn sie ein separates Heizsystem versorgt, zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder ein separates Gebäude.
Was ist, wenn mein Einkommen knapp über 40.000 Euro liegt? Dann entfällt der Einkommens-Bonus. Die anderen Boni bleiben erhalten.
Ändert sich die Förderung in den nächsten Jahren? Ja. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 2029 schrittweise. Aktuelle Informationen beim BAFA prüfen.




